PM: Studierendenschaft der Uni Rostock fordert erneut Regelstudienzeitverlängerung und Corona-Freiversuch

Das Infektionsgeschehen hat sich, wie zu erwarten war, im Spätherbst wieder deutlich verschärft. Vorkehrungen für eine schnelle aber geordnete Reaktion hierauf sind trotz der bisher in den Hochschulen gesammelten Erfahrungen durch das zuständige Wissenschaftsministerium und das Rektorat erneut nicht getroffen worden. Hierunter leiden nun auch wieder Studierende und andere Universitätsangehörige. Die bisherigen Erfahrungen des laufenden Semesters zeigen, dass schon eine 3G-Kontrolle in den Lehrveranstaltungen sowie das allgemeine Hygienekonzept nicht konsequent umgesetzt wurden. Angesichts der gestiegenen Infektionszahlen ist ein Festhalten daran jedoch nicht vertretbar. Wenn nun im Zuge der Anpassung der Hochschul-Corona-Verordnung in der Universität Rostock die Lehrveranstaltungen auf 2G umgestellt werden, soll ein adäquates Onlineangebot zur Verfügung stehen. “Die aktuelle Organisation des Lehrbetriebs führt vor allem zu einem: Unsicherheit bei Lehrenden und Studierenden.”, resümiert Fiona Richter, Präsidentin des Studierendenrates (StuRa).

Die letzten Wochen haben gezeigt, dass bei der Hybridlehre Theorie und Praxis weit auseinander liegen. Die asynchronen Angebote oder Aufzeichnungen sind unzureichend oder allgemein nicht vorhanden. Auch die Anwesenheitspflicht, die in diesem Semester ausgesetzt werden sollte, war aufgrund von fehlenden Möglichkeiten des Selbststudiums, durch bspw. Online-Materialien, trotzdem allgegenwärtig. “Auch wenn von einem adäquaten Lehrangebot die Rede ist, können sich die einzelnen Studierenden nicht sicher sein, am Ende auch tatsächlich ein gleichwertiges Angebot zu erhalten, das fachlichen und didaktischen Anforderungen gerecht wird. Es steht fest, dass sichere Präsenzlehre derzeit nicht möglich ist und die Hybridlehre unzureichend umgesetzt wird, weswegen die Rückkehr zur Online-Lehre die Konsequenz sein muss, wo Hybridlehre offensichtlich versagt”, stellt Lara Tauch, Referentin für Studium und Lehre des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), heraus.

Die Studierendenschaft der Universität Rostock fordert statt einer 2G-Regelung in den Vorlesungen nun den konsequenten aber geordneten Umstieg auf Online-Lehre für alle. Veranstaltungen, die zwingend Präsenz erfordern, wie z.B. Laborpraktika, dürfen nur von Studierenden besucht werden, die einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen können, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Ungeimpfte, die kein ärztliches Attest vorlegen können, müssen einen negativen PCR-Test vorzeigen. Für die Schnelltests sind entsprechende Kapazitäten für die Studierenden vorzuhalten, die kostenfrei genutzt werden können.

Die zu Beginn des Semesters geschürte Erwartungshaltung, das Semester könne störungsfrei in Präsenz ablaufen, war durch Ministerin Martin von vornherein nicht einzuhalten und erinnert an ähnliche Versprechen der vergangenen Semester. Es war und ist allgemein bekannt, dass die Pandemie noch nicht vorüber ist und man hier vorausschauender planen muss, um seiner Verantwortung gegenüber den Studierenden gerecht zu werden.

Aufgrund der verspäteten und intransparenten Kommunikation mit allen Universitätsangehörigen war eine ausreichende Vorbereitungszeit schon seit Beginn des Wintersemesters nicht gegeben. “In dieser Situation, in der Studierende nicht in die Hochschulen können, wird die verschiedene technische Ausstattung der Studierenden abermals deutlich. Unterschiedliche Lernbedingungen in den WGs oder Wohnungen und die Sorge um eine mögliche Infektion führen zu einer großen Belastung der Studierenden. Dadurch wird es unabdingbar, die Regelstudienzeit um ein weiteres Semester zu verlängern und den Corona-Freiversuch wieder zu ermöglichen. Die Studienbedingungen sind für alle Studierenden ungewisser denn je.”, sagt Lena Pflugstert, stv. Vorsitzende des AStA.

Die Studierendenschaft der Universität Rostock fordert das Wissenschaftsministerium auf, schnellstmöglich auf die Notlage der Studierenden zu reagieren. Das Studieren unter Pandemiebedingungen ist eine außergewöhnliche Belastung, die durch die Verlängerung der Regelstudienzeit und den Corona-Freiversuch ausgeglichen werden muss.

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08.05.2024    
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28 May
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