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Hochschulgruppen

Am 31. Januar 2024 hat der StuRa einen Beschluss zu Hochschulgruppen gefasst. Darin ist geregelt, was Hochschulgruppen sind, wie sie vom AStA akkreditiert werden können und wie sie arbeiten sollen. Von jetzt an können sich also studentische Interessensgemeinschaften beim AStA melden, die Hochschulgruppe werden möchten.

Hier findet ihr den Beschluss.

Im Folgenden haben wir ein paar Fragen für euch beantwortet, die ihr euch jetzt vielleicht stellt.

Was bedeutet Akkreditierung?

Akkreditieren bedeutet so viel wie “Glauben schenken”. Akkreditierungen gibt es in unterschiedlichen Bereichen wie Sport, Diplomatie, Wirtschaft und bei Hochschulen. Sie stellen in der Regel eine Art Zulassung oder Bestätigung dar, die von einer berechtigten Stelle erteilt wird. Dazu sind Nachweise bestimmter Eigenschaften und Fähigkeiten sowie die Einhaltung vorgegebener Standards notwendig. (vgl. https://www.dqsglobal.com/de-de/wissen/blog/was-ist-eine-akkreditierung)

In unserem Fall bedeutet Akkreditierung, dass eine studentische Interessensgemeinschaft sich beim AStA vorstellen muss und von diesem “begutachtet” wird, um offiziell eine Hochschulgruppe zu werden. Der AStA prüft dabei, ob alle Voraussetzungen aus dem Beschluss erfüllt sind.

Warum sollte man Hochschulgruppe werden?

Hochschulgruppen erhalten einige besondere Unterstützungen von der verfassten Studierendenschaft, um ihre Arbeit zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

(1) Ausleihe von Inventar des AStA entsprechend des Verfahrens des AStA
(2) Nutzung von Räumlichkeiten der Studierendenschaft entsprechend des Verfahrens des AStA
(3) Unterstützung bei der Erstellung eines Funktionsaccounts von der Universität, dadurch Zugang zur StudiCloud sowie zu Zoom
(4) Unterstützung zur Nutzung der Räumlichkeiten der Universität sowie des
Studierendenwerks
(5) Veröffentlichung einer Liste aller HSGn inklusive Kontaktdaten auf der AStA-Website
(6) Bewerbung von Projekten der HSGn über die Kanäle der Studierendenschaft nach Maßgabe des AStA.

Gab es vorher keine Hochschulgruppen?

Von 2014 bis 2023 gab es einen Hochschulgruppenbeschluss und auch akkreditierte Hochschulgruppen. Der Beschluss war allerdings sehr kurz und allgemein gehalten, sodass es nicht leicht war, mit ihm zu arbeiten. Daraufhin haben sich AStA und StuRa entschieden, dass ein neuer Beschluss erarbeitet werden soll. Der alte Beschluss wurde aufgehoben, sodass es zwischendurch keine offiziellen Hochschulgruppen gab.

Wer kann Hochschulgruppe werden?

Hochschulgruppen können alle studentischen Interessensgemeinschaften werden, die bestimmte Kriterien erfüllen. Insbesondere muss der Hauptwirkungsort der Interessensgemeinschaft die Universität und ihre Studierenden sein und mindestens 25 % der Mitglieder muss an der Uni Rostock studieren. Weitere Kriterien könnt ihr dem Beschluss entnehmen.

Wie wird man Hochschulgruppe?

Um Hochschulgruppe zu werden, muss ein entsprechender Antrag an den AStA gestellt werden. Den Antrag schickt ihr an buero.asta@uni-rostock.de. Folgende Dinge müssen enthalten sein:

  • Die Satzung, die ihr als Hochschulgruppe haben möchtet. Dafür haben wir hier eine Mustersatzung erarbeitet.
  • Eine Liste der Mitglieder der Interessensgemeinschaft, aus der das Verhältnis von studentischen und nicht-studentischen Mitgliedern nachvollziehbar hervorgeht. Die Namen der nicht-studentischen Mitglieder dürfen geschwärzt werden. Der Immatrikulationsstatus ist durch Studienbescheinigungen zu belegen. Mehr als die Hälfte der Mitglieder eurer Intereressensgemeinschaft müssen Studis sein!

Im Vorfeld der Antragsstellung ist es sinnvoll, sich mit dem AStA auszutauschen. Am besten schreibt ihr dafür einfach eine Mail an hopo.asta@uni-rostock.de.


Wir freuen uns sehr auf die neuen Hochschulgruppen und stehen für eure Fragen immer zur Verfügung!

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