Umgang mit Anträgen auf Übernahme des Semesterbeitrags aus sozialen Gründen für das WiSe 2026/27

30.06.2026

Der Studierendenrat (StuRa) hat auf seiner Sitzung am 27.5.2026 beschlossen, der Einschätzung des Sozialausschusses folgend, dass die für die Antragszeiträume WiSe 2025/26 (Rückerstattung) und SoSe 2026 (Übernahme) angewendete Herabstufung (vgl. StuRa-Beschluss vom 7.1.2026) der bewilligten Summen auf den Antragszeitraum für die Übernahme des Semesterbeitrags für das WiSe 2026/27 nicht mehr angewendet werden soll. Die Behandlung der Anträge soll wieder regulär entsprechend der Sozialordnung erfolgen, d.h. Übernahme des Semesterbeitrags zu 100%, 75% oder 50% entsprechend der Feststellung der sozialen Härte durch den Sozialausschuss.

Hintergrund zur aktuellen Situation:

Aufgrund der hohen Antragszahlen für das WiSe 2025/26 und die drei Antragszeiträume im Kalenderjahr 2026 hat der Sozialausschuss angesichts des Haushaltsposten von 110.000€ für die Sozialförderung im Januar 2026 im StuRa vorgeschlagen, die Auszahlung der Sozialförderung folgendermaßen herabzusetzen:

  • rechnerisch zu 100% bewilligt –> 50% Rückerstattung/Übernahme
  • rechnerisch zu 50% oder 75% bewilligt –> keine Rückerstattung/Übernahme
  • ausgenommen von der Runterstufung waren von der Sozialordnung besonders berücksichtigte Personen, aufgrund von Eltern-, Schwangerschaft oder Anspruch auf Eingliederungshilfe

Dadurch sollte gewährleistet werden, dass allen Antragstellenden, bei denen eine vollständige Bewilligung rechnerisch auf Basis der Sozialordnung erfolgen sollte, zumindest eine anteilige Unterstützung sichergestellt werden kann und eine Verteilung auf die drei Antragszeiträume des Haushaltsjahres 2026 vorgenommen werden, damit nicht für den letzten Antragszeitraum (WoSe 2026/27) gar kein Geld mehr übrig bliebe.

Gleichbehandlung erfolgte entsprechend des Beschlusses vom 7.1.2026 für die Antragstellenden der Antragszeiträume für das SoSe 2026 und das WiSe 2025/26. Hier wurde die beschlossene Runterstufung angewendet.

Wie ist die aktuelle Situation?

Nun da der zwei Antragszeiträume abgeschlossen sind und auch die Frist zur Einreichung von Anträgen für das WiSe 2026/27 abgeschlossen ist, somit die Zahl der Anträge feststeht, konnten wir berechnen, wie es mit den eingegangenen Anträgen und dem verbleibenden Geld im Haushaltsposten aussieht.

Der Vorsitz des StuRa-Sozialausschusses erklärt: „Als ehrenamtlich tätiger Sozialausschuss und als engagierte Studierendenvertretung haben wir uns die Entscheidung zur Runterstufung nicht leicht gemacht. Dabei mussten wir stets abwägen zwischen Gleichbehandlung von Antragstellenden und Gewichtung über das Jahr, um nicht letztlich mit leeren Haushalsttopf dazustehen und für das WiSe 2026/27 gar keine Übernahme, weder anteilig noch vollständig, mehr leisten zu können.“

Die AStA-Referentin fürs Soziales ergänzt: „Wir sind im Interesse derer, die einen Antrag gestellt haben froh, dass wir nun zumindest den meisten Antragstellenden in Fällen von sozialer Härte etwas Unterstützung durch die Übernahme des Semesterbeitrags durch die Studierendenschaft gewähren können, wenn auch für zwei der Zeiträume leider nicht in vollem Umfang, wie es laut Sozialordnung eigentlich angestrebt wäre.“

Ausblick: Wie geht es weiter?

Die finanziellen Mittel der Studierendenschaft werden absehbar geringer werden, u.a. durch den Wegfall der Wohnsitzmittelprämie und weniger Mittel seitens des Landes. Inwieweit die Sozialförderung in ihrer jetzigen Form dauerhaft gesichert werden kann, da sie einen nicht unerheblichen Anteil am Haushalt der Studierendenschaft ausmacht, muss zukünftig weiter geprüft werden.
Dabei bleibt es das Interesse von StuRa und AStA, durch die Sozialförderung die Möglichkeit zur Teilhabe am Studium auch in finanziellen Notlagen zu ermöglichen, sich jedoch auch für weitere Unterstützungsmöglichkeiten in Härtefällen, z.B. durch das Studierendenwerk, einzusetzen.

Die Sozialordnung der Studierendenschaft ist hier zu finden:
https://www.asta-rostock.de/downloads-und-formulare/satzungen/

Der Antragszeitraum für die Übernahme des Semesterbeitrags für das Sommersemester 2027 geht entsprechend der Sozialordnung vom 1.10 bis 1.11.2026.
Das digitale Antragsformular wird zu Beginn des Antragszeitraums auf der AStA-Website zu finden sein.

Kontakte:

Für Beratung zu sozialen Belangen, Studienfinanzierung erreicht ihr das AStA-Referat für Soziales unter soziales.asta@uni-rostock.de

Die Sozialberatung des Studierednenwerks erreicht ihr unter sozialberatung@stw-rw.de
mehr Infos: https://www.stw-rw.de/de/soziale-dienste/beratung/sozialberatung.html

Ihr habt Interesse euch im Sozialausschuss des StuRa für soziale Belange von Studierenden einzusetzen, dann schreibt gerne an soziales.stura@uni-rostock.de, wenn ihr mehr über die Arbeit des Ausschusses erfahren möchtet.

Posted by astabuero on in ALLGEMEIN

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