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Anträge zur Rückerstattung

Hier findest du die Antragsformulare für verschiedene Rückerstattungen als Download.

Insbesondere führen wir jedes Semester eine Semesterticketrückerstattung und eine Semesterbeitragsrückerstattung aus sozialen Gründen durch. Mehr Informationen zu diesen Verfahren findest du unten.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Im Sommersemester 2024 wird an der Universität Rostock erstmals das bundesweite Semesterticket eingeführt. Der Geltungsbereich des Semestertickets dehnt sich damit auf ganz Deutschland aus; es gelten die Konditionen des Deutschlandtickets. Die Kosten aus dem aktuellen Vertrag belaufen sich auf 164 € pro Student*in und Semester.

Wie zuvor beruht das Semesterticket weiterhin auf dem Solidaritätsprinzip: jede*r Studierende bezahlt den oben genannten Betrag, egal ob er*sie das Semesterticket nutzen möchte oder nicht. Somit finanziert jede*r Kommilitone*in die überaus günstigen Bedingungen, zu denen die Mehrheit der Studierenden öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. In Ausnahmefällen wird jedoch eine Erstattung durch den VVW gewährt. Die Bearbeitung der entsprechenden Erstattungsanträge erfolgt durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) nach vertraglich festgelegten Vorgaben und der Beitragsordnung der Studierendenschaft.

ABLAUF DER RÜCKERSTATTUNG

Die Semesterticketrückerstattung ist beim AStA schriftlich und unter Angabe des Grundes zu beantragen. Dazu ist das hierfür vorgesehene Formblatt zu verwenden (siehe unten); es ist zudem der darauf geforderte Nachweis beizufügen. Anträge, die unter Nutzung eines veralteten Formblatts oder ohne Formblatt gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Für die Bearbeitung des Antrags ist die Kenntnisnahme der entsprechenden Datenschutzerklärung (siehe unten) notwendig.

Die antragstellende Person hat eine Mitwirkungspflicht. Sie muss sämtliche geforderte Unterlagen und Nachweise beibringen, die für eine Antragsprüfung und Bescheidung notwendig sind.

Die antragstellende Person muss an der Universität Rostock eingeschrieben – oder im Falle der Exmatrikulation eingeschrieben gewesen – sein.

Die vollständigen Rückerstattungsanträge sind bis spätestens vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit, das heißt bis zum 06. Mai 2024, beim Bürodienst des AStA zu stellen. Dies kann postalisch oder per E-Mail an buero.asta@uni-rostock.de erfolgen. Nach dieser Frist erlischt der Anspruch auf Rückerstattung; es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Maßgeblich ist der Poststempel.

Die Auszahlung der Erstattungen erfolgt bis zum 15. Juli 2024. Mit Ausnahme von Anträgen aufgrund von Exmatrikulation und ggf. Auslandsaufenthalten führen alle rechtzeitig und erfolgreich gestellten Anträge zur Rückerstattung des vollen Semesterticketbeitrags.

Bei Fragen kannst du dich an buero.asta@uni-rostock.de wenden oder in unseren Öffnungszeiten vorbeischauen!

Semesterticketrückerstattung

Dieser Antrag kann per Mail an buero.asta@uni-rostock.de eingereicht werden.

Der aktuelle Antragszeitraum für das Sommersemester 2024 ist der 01.03. bis 06.05.2024.

Kannst du dir den Semesterbeitrag nicht leisten, kannst du eine Rückerstattung beantragen. Das ausgefüllte Dokument muss persönlich oder per Mail beim AStA Bürodienst eingereicht werden.

Für die Erstattung des Beitrags aufgrund sozialer Härte muss das Ticket NICHT entwertet werden. Ihr könnt das Ticket dann weiter nutzen, es wird aus der Sozialförderung der Studierendenschaft bezahlt.

Semesterbeitragsrückerstattung aus sozialen Gründen

Die Rückerstattung kann in Form eines einfachen Anschreibens per Mail an geschaeftsfuehrung.asta@uni-rostock.de beantragt werden. Dabei ist das unten stehende Nachweisformular ebenfalls einzureichen; es ist von dem*der Arbeitgeber*in auszufüllen. Ohne dieses Nachweisformular können die Anträge nicht bearbeitet werden. Der Antrag ist bis zum 30.04.2024 einzureichen.

Rückerstattung aufgrund von vorhandenem Deutschlandticket durch Arbeitgeber*in (Jobticket) — nur Wintersemester 2023/24!

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