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HOCHSCHULRECHTLICHE ANFANGSBERATUNG

Das Referat für Studium und Lehre, das sich mit verschiedenen Aufgaben im Kontext der Bachelor- und Master- sowie Jura- und Medizin-Studierenden beschäftigt, und das Referat für das Lehramt, das als Pendant für die Studierenden des Lehramtes gesehen werden kann, erfüllen in ihrer Funktion hauptsächlich zwei Aufgaben:

Vertretungsfunktion:

Die Referent*innen vertreten die Interessen ihrer entsprechenden Statusgruppe gegenüber den Hochschulpolitischen Gremien (Reformkommissionen und Senatskommission für Studium und Lehre), aber auch gegenüber einzelnen Personen wie Dozierenden, Tutoren etc. Dabei nehmen die Referent*innen ebenfalls aktiv an den Veränderungs- und Gestaltungsprozessen verschiedener Studiengänge teil, um in diesem Prozess den größtmöglichen Mehrwert für die Studierendenschaft zu erwirken.

Beratungsfunktion:

Die Referent*innen haben die Aufgabe, Studierende der jeweiligen Statusgruppe studiengangspezifisch zu beraten und zu stärken. Es werden Hilfestellungen gegeben, die es den Studierenden ermöglichen, die verschiedensten Herausforderungen im Studium zu bewältigen. Zu diesen Herausforderungen können zählen:

  • Differenzen mit Dozierenden
  • Unstimmigkeiten mit Prüfungsämtern
  • nicht nachvollziehbare Prüfungsbewertungen
  • Exmatrikulationen und Widerspruchsverfahren
  • Anmeldung von Urlaubssemestern
  • Vereinbarkeit von Studium und Kind(ern)
  • Studieren mit Krankheiten oder Behinderungen
  • Vereinbarung von Studium und Pflegeverpflichtungen
  • etc.

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