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Anträge und Formulare

Ob Parkkartenanträge, AStA Fördermittel, Fachschaftsgeld oder Semesterticketrückerstattungen: Dies ist die Seite an denen ihr alles rund um den AStA finden solltet. Die meisten der Formulare können bequem am Computer ausgefüllt werden und erfordern lediglich eine analoge Unterschrift. Falls ihr Fragen zu einem der Anträge haben solltet, wendet euch an den Bürodienst oder die zuständigen Referierenden. Sie freuen sich, euch helfen zu können!

Falls ihr auf der Suche nach Protokollen des AStA und Stura seid: Da Teile der Protokolle nur für Studierende der Universität Rostock bestimmt sind, können sie auf dieser Seite leider nicht zur Verfügung gestellt werden.

Ihr findet sie unter https://www.uni-rostock.de/einrichtungen/vertretungen-und-beauftragte/studierendenvertretungen/. Scrollt einfach nach ganz unten und gebt euer Nutzerkennzeichen und das Passwort ein um zu sehen was auf den Sitzungen beschlossen wurde.

Oder kommt einfach vorbei! Der AStA trifft sich regelmäßig am Dienstag um 19 Uhr, der Stura zweiwöchentlich am Mittwoch um 19 Uhr.

Für manche Campus ist es möglich, Parkkarten für private PKW zu beantragen.

Die Beantragung ist möglich unter: https://portal.asta-rostock.de/de/asta/parkkarten/

Dieser Antrag kann per Mail an buero.asta@uni-rostock.de eingereicht werden.

Kannst du dir das Semesterticket nicht leisten, kannst du eine Rückerstattung beantragen. Der Anteil für das Studierendenwerk und studentische Gremien kann allerdings nicht erstattet werden. Das ausgefüllte Dokument muss bei dem AStA Bürodienst eingereicht werden.

Für die Erstattung des Tickets aufgrund sozialer Härte muss das Ticket NICHT entwertet werden. Ihr könnt das Ticket dann weiter nutzen, es wird aus der Sozialförderung der Studierendenschaft bezahlt.

Antrag auf Semesterticketrückerstattung aus sozialen Gründen

This request can be turned in via e-mail to buero.asta@uni-rostock.de

If you don’t have enough money to pay the semester ticket, you can request a refund. Just fill in the form and bring it with your confirmation of student status to our office.

Request for refund of the semester ticket for social reasons

Hinweis: Es können nur Anträge bearbeitet werden, welche, inklusive aller Nachweise, postalisch beim AStA Büro eingehen. Eine Antragsstellung per E-Mail ist nicht möglich!

Das Semesterticket ist ein solidarisches Ticket, das von allen Studierenden gleichermaßen finanziert wird. Der Studierendenausweis kann für das Gesamtnetz des VVW (Stadt und Landkreis Rostock) als Fahrausweis inkl. Fahrradmitnahme genutzt werden. In besonderen Gründen, kann der Beitrag zum Semesterticket rückerstattet werden.

Im Falle einer Rückerstattung aufgrund einer Exmatrikulation, kann auch der Beitrag der Studierendenschaft und des Studierendenwerks rückerstattet werden, Anträge hierzu sind gesondert an das Studierendensekretariat zu richten.

Zu einer Rückerstattung auf Grund einer sozialen Härtesituation siehe hier: https://www.asta-rostock.de/wp-content/uploads/2018/10/Semesterticketantrag

Bei allen weiteren Gründen gilt das folgende Verfahren:

Es gibt folgende Gründe für die Semesterticketrückerstattung:

a) Exmatrikulation im laufenden Semester

b) Offizielle Beurlaubung

c) nachweislicher studienrelevanter Aufenthalt außerhalb Rostocks während des Semesters aus Studien- und Praktikumsgründen

d) Immatrikulation im laufenden Semester

e) Fernstudium

f) nachweislicher Anspruch auf unentgeltliche Beförderung nach dem Schwerbehindertengesetz

Hinweis zu Erstattungsgrund c): Der Aufenthalt außerhalb von Rostock muss für das Studium relevant sein und diese Studienrelevanz muss nachgewiesen werden können! Ein fakultativer Aufenthalt außerhalb von Rostock ist kein Erstattungsgrund!

Die Semesterticketrückerstattung ist schriftlich beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) unter Angabe des Grundes zu beantragen. Dazu ist das hierfür vorgesehene Formblatt zu verwenden. Die antragstellende Person hat eine Mitwirkungspflicht. Sie muss sämtliche geforderte Unterlagen und Nachweise beibringen, die für eine Antragsprüfung und Bescheidung notwendig sind.

Die antragstellende Person muss an der Universität Rostock eingeschrieben – oder im Falle der Exmatrikulation eingeschrieben gewesen – sein.

Die Anträge werden durch den Bürodienst des AStA auf Vollständigkeit und inhaltliche Korrektheit vorab geprüft sowie mit dem korrekten Eingangsdatum versehen und anschließend durch das Finanzreferat bearbeitet. Über die Annahme der Anträge ist nach den in dieser Verfahrensbeschreibung festgelegten objektiven Kriterien zu befinden.

Das Semesterticket wird durch den Bürodienst nach Antragstellung mittels Lochung des Studienausweises entwertet. Dies gilt nicht für den Grund der Immatrikulation im laufenden Semester.

Nur Anträge, die fristgerecht vollständig eingereicht werden, werden durch den AStA bearbeitet.

Alle Rückerstattungsanträge erfordern das Formblatt. Zusätzlich ist der Studienausweis einzureichen. Der Studienausweis ist der*dem Antragstellenden nach Antragsprüfung wieder auszuhändigen.

Je nach Grund der Rückerstattung sind die folgenden Nachweise zu erbringen:

a) die Exmatrikulationsbescheinigung

b) die Studienbescheinigung mit dem Vermerk „beurlaubt“

c) Bescheinigung der externen Stelle oder bei externer Promotion die Bescheinigung der*des Promotionsbetreuer*in

d) Immatrikulationsbescheinigung

e) Bescheinigung über das Fernstudium

f) Nachweis über den Anspruch auf unentgeltliche Beförderung nach dem Schwerbehindertengesetz

Die vollständigen Rückerstattungsanträge sind bis spätestens zum 31. Mai im Sommersemester und bis zum 10. November im Wintersemester beim Bürodienst des AStA zu stellen. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Rückerstattung. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Maßgeblich ist der Poststempel. Erstattungen sollen im Sommersemester bis zum 31. Juli und im Wintersemester bis zum 31. Januar erfolgen. Sie sind auf das jeweilige Semester beschränkt.

Wird der Antrag fristgerecht aber erst nach Semesterbeginn gestellt, erfolgt eine anteilige Erstattung. Dies betrifft Rückerstattungsanträge, die für das Sommersemester nach dem 31. März, für das Wintersemester nach dem 30. September eingehen. Maßgeblich für diese Berechnung ist der Tag der Entwertung des Semestertickets.

Erstattet wird 1/6 des jeweiligen Semesterticketbeitrages für jeden nach Antragstellung verbleibenden vollständigen Monat des Semesters. Anteilige Beiträge für weniger als zwei Monate werden nicht erstattet.

Bei Antragstellung fehlende Nachweise können spätestens bis zu den Ausschlussfristen nachgereicht werden. Der Bürodienst informiert Antragstellende einmalig in geeigneter Form über etwaige fehlende Dokumente.

Verspätet eingegangene oder unvollständige Anträge werden ohne inhaltliche Prüfung zurückgewiesen. Es gilt jeweils das Datum des Posteinganges. Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende.

Die der VVW GmbH vom AStA zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Erstattungsgrund, Vollständigkeit der Antragsunterlagen, Matrikelnummer, Erstattungsbetrag) werden nur für buchhalterische Zwecke, insbesondere für die Abrechnung des Semestertickets gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Unberührt davon bleibt die gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber übergeordneten Behörden. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO. Die Verpflichtung zur Löschung besteht nicht, wenn die VVW GmbH oder der AStA gesetzlich zur Aufbewahrung oder sonst zur Speicherung dieser Daten verpflichtet ist.

Antrag auf Semesterticketrückerstattung wegen Praktika, Auslandsaufenthalt usw.

If you have already paid your semester fee, but do not continue to study at the University of Rostock for various reasons, the AStA will return the costs of the semester ticket to you. However, the portion for the Studierendenwerk and student committees cannot be reimbursed. The completed document and student ID must be submitted to the AStA office service.

Applications sent by e-mail cannot be processed. Please submit your application including all needed documents by post or deliver it in person.

You will find further information about the refund process or criteria on the application form.

If you have any questions about the refund in general, please contact finanzen.asta@uni-rostock.de.

Application for semester ticket refund for internships, stays abroad, etc.

Du absolvierst ein Praktikum/PJ außerhalb Rostocks, legst einen Auslandsaufenthalt ein oder bist aus anderen studienrelevanten Gründen nicht in Rostock und möchtest dir daher dein Semesterticket zurückerstatten lassen? Fülle einfach diese Bescheinigung aus und gib sie zusammen mit dem Semesterticketrückerstattungsantrag im Büro ab. Wir kümmern uns dann um alles weitere!

Bescheinigung bei studienrelevanten Tätigkeiten

Du promovierst außerhalb Rostocks und möchtest dir daher dein Semesterticket zurückerstatten lassen? Fülle einfach diese Bescheinigung aus und gib sie zusammen mit dem Semesterticketrückerstattungsantrag im Büro ab. Wir kümmern uns dann um alles weitere!

Bescheinigung externe Promotion

Zum Beantragen von Fördermitteln bei der Studierendenschaft muss dieses Formular ausgefüllt und dem Bürodienst vorgelegt werden. Neben dem Formular ist eine kurze schriftliche Projektbeschreibung und eine Kostenaufstellung über das Gesamtprojekt einzureichen. Anträge bis zu einer Antragssumme von 1500€ werden im AStA behandelt. Hierzu muss der Antrag bis einen Werktag vor der AStA-Sitzung eingehen. Anträge mit einer Antragssumme über 1500€ oder mit einem Förderungsbereich außerhalb der BRD müssen im StuRa behandelt werden. Hierzu muss der vollständige Antrag 7 Tage vor der StuRa-Sitzung eingereicht werden. Auf der entsprechenden Sitzung muss ein:e Vertreter:in den Antrag vorstellen und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Der Antrag wird dann vor Ort entschieden.

Hinweis: Es sollte vor Antragsstellung das entsprechende Referat beratend oder informativ einbezogen werden.

Förderantrag

Diese Handreichung stellt die Förderungsbedingungen in verkürzter Form da. Es gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Im Zweifel gilt immer die Finanzordnung der Studierendenschaft.

Handreichung zu Förderanträgen

Das Referat für Finanzen des AStA verwaltet die Gelder der Fachschaftsräte. Für Überweisungen von den Konten der Fachschaftsräte ist dieser Antrag auszufüllen und dem Finanzreferat zukommen zu lassen.

Überweisung von beschlossenen Fachschaftsmitteln

Diese Handreichung gilt allen Fachschaftsräten als Informationsmaterial zum Thema Fachschaftsfinanzen. Bei weiteren Fragen kann das AStA-Referat für Finanzen konsultiert werden. Es besteht keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Im Zweifelsfall gilt die Finanzordnung der Studierendenschaft.

Handreichung zu Fachschaftsfinanzen

Mitglieder der studentischen Gremien die im offiziellen Auftrag unterwegs waren, können ihre Reisekosten selbstverständlich abrechnen.

Reisekostenerstattung

Wurden von dir private Gelder für den AStA oder StuRa ausgelegt, kann mit diesem Antrag die Grundlage für den Schuldenausgleich geschaffen werden.

Erklärung zu privat verauslagten Mitteln

Studieren mit Kind ist keine leichte Aufgabe. Um eine gleichzeitige Beteiligung an Gremien ein wenig zu unterstützen, kann die Betreuung des Nachwuchses erstattet werden. Dafür muss nur diese Liste ausgefüllt und an den Sozialausschus (oder dem Bürodienst) übermittelt werden.

Kostenerstattung für Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen

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