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Studentische:r Prorektor:in

Der oder die studentische Prorektor*in vertritt die Interessen der Studierenden in der Hochschulleitung, dem Rektorat. Die Hauptverantwortlichkeit des Rektorats liegt in der Mittelverteilung, der Grundsatzfestlegung für Zielvereinbarungen, allgemeinen Personalangelegenheiten insbesondere über Professuren und allem, was nicht durch Gesetze und Ordnungen anderen Universitätsmitgliedern zugewiesen ist. Mit drei weiteren Prorektor/innen, dem Kanzler und dem Rektor ist das Rektorat komplett.

Der oder die studentische Prorektor*in ist als beratendes Mitglied im Senat, in einer Senatskommission, im Konzil, im Studierendenrat und im Allgemeinen Studierendenausschuss tätig und agiert als stimmberechtigtes Mitglied in Rektoratsbeiräten zur Mittelverteilung an der Universität. Auch eigene Projekte können im studentischen Prorektorat organisiert werden.

Die Wahl des oder der studentischen Prorektor*in läuft über vier Stationen: Das Parlament der Studierendenschaft nominiert die Person, die das Prorektorat übernehmen möchte. Der akademische Senat bestätigt diese Nominierung und im Konzil findet die finale Wahl statt. Der Rektor ernennt in der darauffolgenden Rektoratssitzung die gewählte Person.

Weitere Informationen über das Rektorat findet ihr hier:
https://www.uni-rostock.de/einrichtungen/rektorat/rektorat/

Janne Döscher

Studentischer Prorektor / Students’ Prorector

📞 03814985607

sp@uni-rostock.de

Eine*n studentische*n Prorektor*in gibt es nur einmal in Deutschland an einer staatlichen Universität – der Uni Rostock. Das Amt dient dazu, eine studentische Perspektive und Stimme in die Entscheidungen der Hochschulleitung einfließen zu lassen. Der/Die studentische*r Prorektor*in ist in einer Reihe von anderen Gremien beratend aktiv. Deshalb ist er/sie auch eine gute Anlaufstelle, für eure Initiativen und Anliegen, wenn ihr mal nicht wisst, an welche Stelle ihr euch wenden müsst oder ihr innerhalb der Uni sonst nicht weiterkommt.


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