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Anträge zur Rückerstattung

Hier findest du die Antragsformulare für verschiedene Rückerstattungen als Download.

Insbesondere führen wir jedes Semester eine Semesterticketrückerstattung und eine Semesterbeitragsrückerstattung aus sozialen Gründen durch. Mehr Informationen zu diesen Verfahren findest du unten.

Vom 1. Oktober bis zum 16. November können eingeschriebene und angehende Studierende der Universität Rostock einen Antrag auf Kostenübernahme des Semesterbeitrags beim Sozialausschuss der Studierendenschaft stellen. Der Sozialausschuss kann in sozialen Härtefällen eine anteilige oder ganze Rückerstattung des Semesterbeitrags gewähren. Ein sozialer Härtefall liegt vor, wenn die Einnahmen der antragstellenden Person ohne eigenes Verschulden unterhalb der Einnahmegrenze (§ 4 Anlage 1 der Sozialordnung) und das Vermögen unterhalb der Vermögensgrenze liegen. 

Bei Kostenübernahme des Semesterbeitrags aufgrund sozialer Härte bleiben das bundesweite Semesterticket sowie anderer Leistungen und Vergünstigungen für Studierende erhalten. Du kannst dein Semesterticket also weiterhin nutzen und zum Studierendentarif in der Mensa essen gehen.

Hier kannst du errechnen, ob du für die Beitragsübernahme infrage kommen könntest. Der Rechner dient der Selbsteinschätzung und ist kein Ersatz für die Überprüfung eines Antrags. Er gibt keine verbindliche Auskunft darüber, ob ein Antrag auf Beitragsübernahme bewilligt werden würde.

Die fristgerechte Rückmeldung an der Universität Rostock liegt in der alleinigen Verantwortung der antragsstellenden Person. Ein Rechtsanspruch auf die anteilige oder vollständige Übernahme des Semesterbeitrags besteht nicht. Sollte trotz einer Bewilligung eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung versandt werden, sind Antragsstellende dazu verpflichtet, den Sozialausschuss unverzüglich zu informieren. Nichtbeachtung kann zur Exmatrikulation führen!

Hinweise:
Dem Antrag sind Kontoauszüge von drei vollständigen Monaten vor der Antragsstellung beizufügen. Wenn mehrere Konten vorhanden sind, sind Auszüge aller Konten einzureichen. Der jeweilige Geldein- und -ausgang muss eindeutig erkennbar sein.
Anzurechnende monatliche Einnahmen sind:
a) das Einkommen der antragstellenden Person und des*der Partner*in;
b) Stipendien;
c) Studienkredite und sonstige Ausbildungsförderung als Zuschuss oder als Darlehen zu 50 %;
d) staatliche oder halbstaatliche Leistungen, insbesondere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz,
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Wohngeldgesetz und der gesetzlichen Rentenversicherungen,
Elterngeld und Erziehungsgeld;
e) Unterhaltsleistungen;
f) Kapitaleinkünfte;
g) Kindergeld, sofern es für die antragstellende Person an sie selbst gezahlt wird;
h) sonstige Einnahmen, ausgenommen Transferleistungen.

Wichtig!
Der Antrag muss bis zum 16. November eingereicht werden! 
Jeder Antrag muss mit Kontoauszügen für die drei vollständigen Monate von Antragsstellung und dem aktuellen Mietvertrag eingereicht werden.
Die Anträge werden nach Ablauf der Antragsfrist und entsprechend dem Eingangsdatum bearbeitet und dann im
Sozialausschuss des StuRa abgestimmt.

Das Formular zur Antragsstellung findest du hier

Semesterbeitragsübernahme (Sommersemester 2026)

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