Ausschreibung zur Nominierung einer/eines Studentischen Prorektor*in
Im Rektorat der Universität Rostock ist gemäß § 18 der Grundordnung eine studentische Prorektorin bzw. ein studentischer Prorektor vorgesehen. Die Amtszeit der aktuellen studentischen Prorektorin endet im April 2022.
Der StuRa hat neben den Mitgliedern des Akademischen Senats, des Konzils und dem Rektor ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Senat für die Kandidatin bzw. Kandidaten. Die Vorschläge an das Konzil erfolgen im Einverständnis mit der Rektorin bzw. dem Rektor der Universität.
Die Kandidatin bzw. der Kandidat für die studentische Prorektorin bzw. den studentischen Prorektor wird zunächst vom Senat voraussichtlich im Januar vorgeschlagen und am 26. Januar 2022 auf der Konzilssitzung gewählt.
Die studentische Prorektorin bzw. der studentische Prorektor nimmt als Mitglied des Rektorats an dessen Sitzungen und Entscheidungen teil. Sie bzw. er ist an die Richtlinienkompetenz der Rektorin bzw. des Rektors gebunden, nimmt die vom Rektor bzw. von der Rektorin zugewiesenen Aufgabenbereiche selbstständig und in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der Gesamtverantwortung und Richtlinienkompetenz der Rektorin bzw. des Rektors wahr (Ressortprinzip) und hat im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben das Recht auf allseitige Information innerhalb der Universität. Die folgenden Aufgabenbereiche sollen von der studentischen Prorektorin bzw. von dem studentischen Prorektor vertreten werden:
- Mitwirkung bei allen Angelegenheiten, die Studierende betreffen,
- Stärkung von Rostock als Studienstandort,
- Anbindung der Studierenden an die Universität auch nach erfolgreichem Studienabschluss,
- Schaffung eines Interessensausgleichs zwischen der Studierendenschaft und dem Rektorat,
- Information über Aufgaben der Universität und Entscheidungen des Rektorats innerhalb der Studierendenschaft.
Der zukünftigen studentischen Prorektorin bzw. dem zukünftigen studentischen Prorektor steht es grundsätzlich frei, sich im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Rektors selbstständig Projekte zu suchen, die studentische Belange betreffen.
Die Studierendenschaft erwartet von einer studentischen Prorektorin bzw. einem studentischen Prorektor darüber hinaus eine gute Zusammenarbeit mit den studentischen Vertreter*innen anderer Gremien der Universität Rostock.
Die Amtszeit der studentischen Prorektorin bzw. des studentischen Prorektors beginnt im April 2022 und endet im April 2023. Das Studium ist während der Amtszeit fortzusetzen. Während dieser Zeit sollte die Ausübung des Amtes eine Belastung von 20 Stunden pro Woche nicht übersteigen.
Eine Wiederwahl für die einjährige Wahlperiode ist möglich.
Wenn Du dir vorstellen kannst, im Rektorat mitzuarbeiten, die Entscheidungen des Rektorats mitzutragen und Dich dort für studentische Belange einzusetzen, schicke uns Deine Interessensbekundung bis zum 1. Dezember 2021 an stura@uni-rostock.de. Die persönliche Vorstellung im StuRa findet auf der Sitzung am 08. Dezember 2021 um 19:15 Uhr statt. Diese findet online statt, die Zugangsdaten werden Interessierten zur Verfügung gestellt.