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Aktuelle Informationen

Das AStA Büro befindet sich vorerst im Home-Office

Liebe Studierende, aufgrund der aktuellen Situation befinden sich unsere Mitarbeitende im Home-Office. Das Büro ist jedoch weiterhin während der regulären Öffnungszeiten, per E-Mail zu erreichen: buero.asta@uni-rostock.de.
Ab Juni 2021 ist das Büro Freitags während der Öffnungszeiten auch telefonisch wieder erreichbar!

Teilnahme an AStA Sitzungen möglich

Es ist möglich für Euch an der AStA Sitzung teilzunehmen. Dafür müsst ihr eine Mail bis spätestens 15 Uhr am Sitzungstag (immer dienstags 19:00) an vorsitz.asta@uni-rostock.de schicken um einen Link zu erhalten. Wir freuen uns auf euch!

Wichtige Informationen:
Das AStA Büro bleibt montags und am 23. Juli und am 27.07 geschlossen. Der Verleih von Materialien kann dadurch nicht stattfinden. Bitte beachtet, dass die Sprechstunden der Referierenden, sowie die Sozialberatung zur Zeit nur per Mail möglich sind. Das Büro ist während der regulären Öffnungszeiten per Mail zu erreichen.

Die AStA-Sitzungen müssen zur Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Anträge können aktuell per Mail an das Büro gestellt werden. Achtet hierbei auf eine besonders ausführliche Antragsbeschreibung. Die Protokolle der Sitzungen können wie gewohnt hier eingesehen werden:
https://www.uni-rostock.de/einrichtungen/vertretungen-und-beauftragte/studierendenvertretungen/

Wir hoffen auf euer Verständnis!

Euer AStA Team

Geändertes Verfahren zur Semesterticketrückerstattung

Da durch die aktuelle Situation auch die Öffnungszeiten des AStA-Büros entfallen, gibt es ein neues Verfahren um trotzdem die Entwertung des Semestertickets fristgerecht durchzuführen.
Wenn du dir sicher bist, die Kriterien für eine Rückerstattung zu erfüllen, kannst du dein Ticket selbst entwerten. Loche dazu dein Semesterticket an der Stelle, an der das VVW-Logo aufgedruckt ist und schicke uns deinen
Ausweis als Scan(beidseitig) und ein Foto des Ausweises auf einer nicht weißen Unterlage an buero.asta@uni-rostock.de. Es entscheidet dann das Eingangsdatum deiner E-Mail über die Höhe der Auszahlung. Deinen Antrag und die Nachweise kannst du dann zu den regulären Öffnungszeiten einreichen.
Dieses Verfahren gilt bis auf Widerruf. Beachte bitte, dass die Rückerstattung trotzdem noch an die korrekten Nachweise gekoppelt ist. Wenn du nicht rückerstattungsberechtigt bist, übernehmen wir keine Haftung für vorzeitig entwertete Ausweise.
Wenn du Fragen zu den Änderungen oder zur Rückerstattung allgemein hast, wende dich gerne an finanzen.asta@uni-rostock.de.

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