HOCHSCHULRECHTLICHE ANFANGSBERATUNG
Manchmal läuft im Studium nicht alles rund – Noten, Fristen, Prüfungen, Dozierende oder einfach der Überblick.
In der Beratung des AStAs bekommst du Unterstützung bei allen Fragen rund ums Studium an der Uni Rostock. Wir beraten unabhängig und vertraulich, wenn das Studium euch vor offene Fragen oder Herausforderungen stellt.
Wer sind wir:
Wir sind Studis, die sich im AStA an der Universität Rostock für verbesserte Studienbedingungen einsetzen und stecken entsprechend tief in der Materie. Wir sind keine Jurist*innen, aber können beraten, wenn es um Uni-interne Abläufe und auch andere Studien-Herausforderungen geht. Zu diesen Herausforderungen können zählen:
- Differenzen mit Dozierenden
- Unstimmigkeiten mit Prüfungsämtern
- nicht nachvollziehbare Prüfungsbewertungen
- Exmatrikulationen und Widerspruchsverfahren
- Anmeldung von Urlaubssemestern
- Vereinbarkeit von Studium und Kind(ern)
- Studieren mit Krankheiten oder Behinderungen
- Vereinbarung von Studium und Pflegeverpflichtungen
Wenn du Interesse hast dich im Bereich Studium & Lehre an der Uni zu engagieren, schreib uns gern eine informelle Mail an studium.asta@uni-rostock.de.
Fragen und Antworten
An einigen Fakultäten haben die Prüfungsausschüsse oder ihre Vorsitzenden eigene E-Mail-Adressen. In den meisten Fällen ist aber der Weg über das Prüfungsamt oder Studienbüro der sicherste.
Welche Prüfung welches Modul hat, ist in der fachspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) und der zugehörigen Modulbeschreibung zu finden. Die Module könnt ihr im lsf finden.
Es können mehrere Prüfungsformen zulässig sein, welche im aktuellen Semester stattfindet, wird i.d.R. spätestens 2 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Findet die Prüfung während des Semesters statt, gelten leicht andere Regeln.
In der Rechtsgrundlage und dem angestrebten Abschluss, Freiversuchen, Abschlussarbeit
Eine Gesamtübersicht der an der Uni Rostock angebotenen Studiengänge findest du hier: https://www.uni-rostock.de/studium/studienangebot/alle-studiengaenge-und-abschluesse/
Auf den Unterseiten gibt es dann oft den Punkt „Ordnungen“, wo die verschiedenen Versionen der studiengangsspezifischen Ordnungen zu finden sind. Welche für dich gilt kannst du entweder im Prüfungsportal nachgucken oder an deinem Studienbeginn festmachen (sofern du nicht explizit in eine neuere Fassung gewechselt hast).
Ja, näheres dazu regelt die Anerkennungssatzung
Voraussetzung ist, dass die Inhalte und das Niveau gleichwertig zu Hochschulleistungen sind. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss.