HOCHSCHULRECHTLICHE ANFANGSBERATUNG
Manchmal läuft im Studium nicht alles rund – Noten, Fristen, Prüfungen, Dozierende oder einfach der Überblick.
In der Beratung des AStAs bekommst du Unterstützung bei allen Fragen rund ums Studium an der Uni Rostock. Wir beraten unabhängig und vertraulich, wenn das Studium euch vor offene Fragen oder Herausforderungen stellt.
Wer sind wir:
Wir sind Studis, die sich im AStA an der Universität Rostock für verbesserte Studienbedingungen einsetzen und stecken entsprechend tief in der Materie. Wir sind keine Jurist*innen, aber können beraten, wenn es um Uni-interne Abläufe und auch andere Studien-Herausforderungen geht. Zu diesen Herausforderungen können zählen:
- Differenzen mit Dozierenden
- Unstimmigkeiten mit Prüfungsämtern
- nicht nachvollziehbare Prüfungsbewertungen
- Exmatrikulationen und Widerspruchsverfahren
- Anmeldung von Urlaubssemestern
- Vereinbarkeit von Studium und Kind(ern)
- Studieren mit Krankheiten oder Behinderungen
- Vereinbarung von Studium und Pflegeverpflichtungen
Wenn du Interesse hast dich im Bereich Studium & Lehre an der Uni zu engagieren, schreib uns gern eine informelle Mail an studium.asta@uni-rostock.de.
Jenny Sommerfeld
Studium und Lehre / Academic Affairs
✉ studium.asta@uni-rostock.de Sprechzeit: Mo 16:30-17:30 Uhr Link zum Meeting-Raum
Lara Köller
Lehramt / Teacher Education
✉ lehramt.asta@uni-rostock.de Sprechzeit: Mo 9:00-10:00 Uhr Link zum Meeting-RaumAchtung! Website noch im Umbau
Fragen und Antworten
An einigen Fakultäten haben die Prüfungsausschüsse oder ihre Vorsitzenden eigene E-Mail-Adressen. In den meisten Fällen ist aber der Weg über das Prüfungsamt oder Studienbüro der sicherste.
Welche Prüfung welches Modul hat, ist in der fachspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) und der zugehörigen Modulbeschreibung zu finden. Die Module könnt ihr im lsf finden.
Es können mehrere Prüfungsformen zulässig sein, welche im aktuellen Semester stattfindet, wird i.d.R. spätestens 2 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Findet die Prüfung während des Semesters statt, gelten leicht andere Regeln.
ToDo
Eine Gesamtübersicht der an der Uni Rostock angebotenen Studiengänge findest du hier.
Auf den Unterseiten gibt es dann oft den Punkt „Ordnungen“, wo die verschiedenen Versionen der studiengangsspezifischen Ordnungen zu finden sind. Welche für dich gilt, kannst du entweder im Prüfungsportal nachgucken oder an deinem Studienbeginn festmachen (sofern du nicht explizit in eine neuere Fassung gewechselt hast).
| Du kannst bis zu vier Semester problemlos über die Regelstudienzeit deines Studienganges studieren. Wenn du darüber hinaus noch weitere Semester studieren willst, musst du zuvor eine besondere Studienberatung wahrnehmen. In der Beratung besprecht ihr dann, wie du dein Studium fortführen willst und einigt euch auf einen weiteren Verlaufsplan. |
| Ja, wenn du ein Studienfach oder den Studiengang wechseln möchtest, stellst du einen entsprechenden Antrag beim Studierendensekretariat bzw. nutzt die Online-Bewerbung. Falls du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast, ist der Wechsel nur in Studiengänge möglich, in denen diese Module nicht als Pflichtmodul enthalten ist. |
| Ja, du darfst Module aus anderen Studiengängen belegen, wenn deine SPSO es erlaubt (z. B. als Wahlpflicht-/Wahlbereich). Auch Module, die nicht im Modulkatalog stehen, können teilweise im Wahl(pflicht)bereich gestattet werden. Dafür solltest du im Vorfeld einen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen. Willst du Module aus einem, auf deinen Bachelor aufbauenden Master belegen, solltest du im Vorfeld mit deinem Studienbüro sprechen. Teilweise ist das leider nicht möglich oder nur mit Einschränkungen für das Masterstudium. |
| In Mehrfachstudiengängen ist die Regelstudienzeit immer an das niedrigste Fachsemester gebunden. ToDo: LEHRAMT |
Ja, näheres dazu regelt die Anerkennungssatzung.
Voraussetzung ist, dass die Inhalte und das Niveau gleichwertig zu Hochschulleistungen sind. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss.
| Um deine bisherigen Studienleistungen anerkannt zu bekommen, musst du innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn deines ersten Semesters an der Uni Rostock einen Antrag bei deinem Prüfungsausschuss stellen. |
| Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen regelt die SPSO des Masterstudiengangs. Darin kann z.B. ein gewisser Anteil an Leistungspunkten in bestimmten Inhalten oder auch ein Sprachnachweis gefordert werden. Voraussetzung für jeden Masterstudiengang ist ein qualifizierender Bachelor ODER gleichwertiger Abschluss (z.B. Berufsakademie, Diplom, Staatsexamen). Das muss nicht zwangsweise bedeuten, dass der Bachelor im gleichen Studienfach erworben wurde. Einige Master-SPSOen geben auch den Spielraum vor Abschluss des Bachelors bereits in den Master zu starten, wenn ein Abschluss in sichtweite ist. |