PM: Studierendenschaft Rostock fordert Offenlegung und Beteiligung am Prozess zur Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes

Rostock, 17.11.2022: Seit Anfang Juni 2022 wird das Lehrerbildungsgesetz, das maßgeblich das Lehramtsstudium in MV bestimmt, novelliert. Informationen zum weiteren zeitlichen und strukturellen Ablauf gibt es vom Wissenschaftsministerium und Bildungsministerium bisher jedoch nicht.

Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Vermittlung von Lehrinhalten, Integration von Geflüchteten und Vorbereitung auf eine digitale Arbeitswelt sind nur einige wenige Aufgaben, vor denen Lehrkräfte heute stehen müssen. Das Lehramtsstudium stellt dabei den ersten großen Schritt in der Ausbildung dar, indem theoretische pädagogische und fachliche Inhalte mit ersten praktischen Erfahrungen verknüpft werden sollen. Aktuell nimmt der pädagogische und didaktische Teil jedoch nur einen geringeren Teil neben den Fachwissenschaften ein. „Viele Studierende kritisieren, dass das Lehramtsstudium zu theoretisch ist und sie schlecht vorbereitet in die Schulen gehen“, so Max Schade, Vorsitzender der Studentischen Lehramtskonferenz (SLK).

Die Studierendenschaft begrüßt deshalb, dass die Landesregierung das Lehrerbildungsgesetz, überarbeiten möchte. Jedoch ist der Prozess der Novellierung intransparent, da keine Aussagen zum weiteren zeitlichen und strukturellen Ablauf getroffen werden. Auch der bisherige Verlauf ist zu kritisieren, da die von den Landesministerien organisierten Treffen zwischen den beteiligten Akteur*innen durch methodisch ungenügende Anleitung ineffektiv waren. „Das Lehrerbildungsgesetz bedarf seit Jahren einer intensiven Überarbeitung. Dass dieser Prozess nun so schleppend stattfindet und Studierende nicht richtig miteinbezogen werden, kann nicht das Ziel der Ministerien sein“, so Annika Behrendt, Lehramtsreferentin des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).

Die Studierendenschaft fordert das Wissenschaftsministerium und das Bildungsministerium deshalb auf, den weiteren Verlauf der Novellierung offenzulegen und enger mit den Beteiligten abzustimmen. Auch fordert sie, die Lehramtsstudierenden stärker in den Prozess miteinzubinden und die Positionen der Studentischen Lehramtskonferenz und des Studierendenrates (StuRa) umzusetzen.

Die Ziele und Forderungen finden Sie im Folgenden:

Beratung von Interessierten und Studierenden

• Verankerung eines zentralen studienbegleitenden Beratungskonzeptes im ganzen Land

• das Beratungskonzept muss regelmäßig durch alle Akteur*innen der Lehrkräftebildung evaluiert werden

• es soll eine verpflichtende Eingangsberatung enthalten

Studierbarkeit des Lehramtsstudiums

• Verankerung eines freien Studienanteils, der eine Individualisierung des Studiums ermöglicht

• Beibehaltung der freien Fächerkombination

• Verankerung eines Konzeptes zur Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen

• Anrechnung der verpflichtenden Auslandsaufenthalte in den modernen Fremdsprachen als aktive Studienzeit

• Änderung der Form der mündlichen Staatsexamensprüfung in die Verteidigung der Staatsexamensarbeit

• Mindestens eine Verdopplung des Anteils an Fachdidaktik

• Erhöhung der praxisgeleiteten Bildungswissenschaften, dessen Qualität durch die Akteur*innen der Lehrkräftebildung regelmäßig evaluiert werden

• Reduzierung der Fachwissenschaften

• Beibehaltung des fünfjährigen Lehramtsstudium

Durchlässigkeit des Lehramtsstudiums

• Festlegung und regelmäßige Abstimmung von Curricula und Bildungszielen in allen Phasen der Lehrkräftebildung

• Beibehaltung des Staatsexamens für allgemeinbildenden Lehrämter und der BA-/MA-Abschlüsse für die Berufliche Bildung

• Beibehaltung der vier allgemeinbildenden Lehrämter

• (verpflichtende) individuelle Begleitung bei Ein-/Um-/Ausstiegen im Studium auf Grundlage eines universitären Beratungskonzeptes

• individualisierte und bedarfsgerechte Konturierung von Studiengangsmodellen mit Erprobungsklausel, um Entwicklungen gerecht zu werden

Theorie-Praxis-Transfer in der Lehrkräfte Ausbildung

• Verankerung von Praxisstudien inklusive der Begleitung dieser innerhalb des Studiums (auch Vor- und Nachbereitung)

• freie Wahl der Praxismodelle für die Hochschulen

• strukturelle Verankerung von Kooperationen zwischen den Akteur*innen der Lehrkräftebildung (Hochschulen, IQ M-V, Schulen) in allen drei Phasen vertikal und horizontal (Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften, Praxisstudien)

• verstetigte Qualifizierung von hoch- und schulisch Lehrenden im Bereich Theorie-Praxis-Transfer

• Erhöhung der praxisgeleiteten Bildungswissenschaften und deren Verbindung mit den Praxisstudien

Strukturen und Einrichtungen der Lehrkräftebildung

• strukturelle Verankerung von Kooperationen zwischen den Akteur*innen der Lehrkräftebildung (Hochschulen, IQ M-V, Schulen) in allen drei Phasen vertikal und horizontal (Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften, Praxisstudien)

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter vorsitz.asta@uni-rostock.de zur Verfügung.