PM: AStA fordert Aktivierung des § 28a der Lehrprüfungsverordnung

Der AStA der Universität Rostock fordert das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, sowie das Landesprüfungsamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf, den Paragraphen 28a der Lehrerprüfungsverordnung zu aktivieren, sollten diese wie geplant in Präsenz stattfinden. „Es ist unverständlich, wieso mittlerweile an der Universität sämtliche Präsenzveranstaltungen abgesagt wurden, die mündlichen Staatsexamensprüfungen jedoch immer noch vor Ort stattfinden sollen“, so Annika Behrendt, Lehramtsreferentin des AStA. „Um die dritte Welle der Pandemie zu stoppen, müssen jetzt alle möglichen Mittel genutzt werden. Sollten digitale Prüfungen nicht möglich sein, muss im Zweifel auch der Ausfall der mündlichen Staatsexamensprüfungen in Betracht gezogen werden“, ergänzt Timo Tischler, stellvertretender Vorsitzender der Studentischen Lehramtskonferenz, “hier gilt es jetzt eine schnelle Entscheidung zu treffen”. Bereits im vergangenen Semester wurden von der Studierendenschaft digitale Staatsexamensprüfungen gefordert, welche auf Rückfrage beim Landesprüfungsamt jedoch zur Zeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich seien.

Viele Studierende haben zum Ende ihres Studiums bereits ihre Wohnung in Rostock gekündigt und müssen somit weite Anreisen durch das ganze Land vornehmen. Dies gefährdet nicht nur die Studierenden sondern auch die Prüfer:innen und erschwert die Organisation der Prüfungen zusätzlich.

Durch die Aktivierung des Paragraphen besteht die Möglichkeit, die mündlichen Staatsexamensprüfungen, ohne negativen Einfluss auf die Staatsexamensnote, ausfallen zu lassen. Dies ermöglicht allen Studierenden einen rechtzeitigen Einstieg in das Referendariat ohne ein gesundheitliches Risiko eingehen zu müssen.