Pressemitteilung: AStA und SLK kritisieren mangelnden Reformwillen des Bildungsministeriums bei den Staatsexamensprüfungen

21.03.2021

Die Studentische Lehramtskonferenz (SLK) und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Rostock begrüßen die Wiedereinführung des Paragraphen §28a in der Lehrerprüfungsverordnung (LehPrVO M-V). Dieser Artikel kann in Krisenzeiten, wie der aktuellen,  die Aufhebung der mündlichen Prüfungspflicht für die erste Staatsexamensprüfung für Lehramtsstudierende ermöglichen. Dieser Fall ist bereits im Sommersemester 2020 eingetreten und erleichterte den damaligen Absolvent:innen den Weg zum Staatsexamen inmitten einer Pandemie.

Niklas Röpke, Lehramtsreferent des AStA sagt hierzu: “Es war unserer Meinung nach eine Fehlentscheidung, diesen Paragraphen auslaufen zu lassen. Zu dieser Zeit mündliche Prüfungen in Präsenz stattfinden zu lassen, erhöht den psychischen Druck und setzt die Studierenden in eine besondere Stresssituation. Nichtsdestotrotz können nicht die einzigen beiden Möglichkeiten der Ausfall der mündlichen Prüfung oder eine präsente Durchführung sein. Auf Grundlage der StuRa- und SLK-Beschlüsse im Dezember 2020 begrüßen wir deshalb die Bestrebungen die mündlichen Staatsexamensprüfungen online stattfinden zu lassen, es muss aber auch zu entschiedenen Handlungen kommen.”

Die seit März 2020 vorherrschenden Pandemiebedingungen schränken das Vollzeitstudium an unserer Universität und vielen anderen Studienstandorten im Land deutlich ein. Vor allem für Absolvent:innen hat das eine große Planungsunsicherheit und Zukunftsängste zur Folge, da die Gefahr besteht, dass Abschlüsse verschoben werden müssen und nicht planmäßig erfolgen können. Durch den Paragraphen §28a der LehPrVO M-V kann aber nicht nur diesen Ängsten Abhilfe geleistet, sondern auch dem Lehrkräftemangel in unserem Land entgegengewirkt werden. Wenn sich das Studium der Lehramtsabsolvent:innen aufgrund der Pandemiebedingungen verlängert, stehen dem Land weniger Referendar:innen zur Verfügung, die dringend benötigt werden. Außerdem haben die Absolvent:innen keine zukünftigen Nachteile zu befürchten, wenn sie „nur“ eine Staatsexamensarbeit verfasst und keine mündlichen Prüfungen abgelegt haben. Das erste Staatsexamen ist bei Einsatz des §28a nicht weniger wert und hat denselben Stellenwert, wie das erste Staatsexamen ohne Ausfall der mündlichen Staatsexamensprüfungen.

Annika Behrendt, Vorsitzende der SLK äußert: “Uns ist bewusst, dass das Lehrerprüfungsamt in enger Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium versucht, die Prüfungssituation so sicher wie möglich stattfinden zu lassen. So können Einzelfalllösungen gefunden werden, wenn Studierende aus persönlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen möchten. Dazu gehört zum Beispiel die Angst vor einer Infektion, auch ohne selbst Risikopatient:in zu sein. Allerdings kann beispielsweise eine reine Verschiebung des Prüfungstermins nicht die Lösung sein.

 Uns erreichten mehrfach Berichte, dass in Prüfungssituationen der Abstand aufgrund zu kleiner Räume nicht konsequent eingehalten wurde oder es an Desinfektionsmittel mangelte. Hier wird von den Studierenden, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis von den prüfenden Personen befinden, erwartet, dass sie die Prüfer:innen auf die Nichteinhaltung der Vorschriften hinweisen und nach einer Alternative verlangen. Diese Umsetzung ist jedoch fernab der Realität. Auch wenn es nicht optimal ist, muss schnell ein neuer Weg gefunden werden. Wir weisen, gemeinsam mit dem AStA, bereits seit Beginn der Pandemie auf diese Lage hin und fordern entsprechend eine Online-Durchführung oder im Notfall auch einen Ausfall der mündlichen Prüfungen. Im vergangenen Jahr war dies bereits möglich und zeigte kaum Nachteile für die damaligen Absolvent:innen.”

Während der Großteil der universitären Veranstaltungen und Prüfungen in ein Online-Format verlegt wurden, sollen die mündlichen Staatsexamensprüfungen weiterhin in Präsenz durchgeführt werden.

Es ist unumstritten, dass die Staatsexamensprüfungen einen anderen Stellenwert einnehmen als die regulären Prüfungen während des Studiums. Dennoch sind wir der Meinung, dass die Qualität der Prüfung und das daraus resultierende Ergebnis durch ein Online-Format nicht abgemindert werden.

Der stellvertretende Vorsitzende der SLK, Timo Tischler unterstreicht: “Ich möchte verdeutlichen, dass der Ausfall der mündlichen Staatsexamensprüfung nicht unser Ziel ist. Da Online-Prüfungen aktuell rechtlich nicht möglich sind, scheint jedoch ein Ausfall der mündlichen Prüfungen bei anhaltenden Pandemiebedingungen eine Notwendigkeit zu sein. Die Wiedereinführung des Paragraphen §28a ist dabei ein erster Erfolg. Jetzt muss jedoch auch eine zeitnahe Umsetzung erfolgen, um den Studierenden eine Planbarkeit und Sicherheit zu ermöglichen.”

Die Studierendenvertretung fordert das Bildungsministerium deshalb auf, konsequent zu handeln und entweder endlich eine Rechtsgrundlage für die Online-Prüfung des mündlichen Staatsexamens in der Lehrerprüfungsverordnung zu schaffen oder notfalls die Prüfungen ausfallen zu lassen. Bereits im aktuellen Wintersemester wäre ein Ausfall nötig gewesen und wurde nicht vollzogen, obwohl der Paragraph bis 31. Dezember 2020 hätte genutzt werden können. Diese Forderungen äußerten die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) Mecklenburg-Vorpommern und der AStA der Universität Rostock bereits in einem öffentlichen Brief im Januar diesen Jahres. So oder so ist jetzt die Handlungskompetenz des Bildungsministeriums gefordert.

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